Neues von der LM Kennzeichnung VO Dezember 2014

…hier Bezugstext aus dem Internet:

Allergenkennzeichnung: Information in der Zutatenliste

Diese Zutaten lösen 90 % aller Lebensmittelunverträglichkeiten aus und sind deshalb kennzeichnungspflichtig:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l
  • Lupinen
  • Weichtiere

Diese Zutaten und Erzeugnisse daraus sind in der Zutatenliste immer namentlich aufzuführen. Sie dürfen sich beispielsweise nicht hinter Begriffen wie „Gewürze“ verstecken. Auch wenn Allergene als technische Hilfsstoffe, Trägerstoffe für Zusatzstoffe oder Aromen oder als Extraktionslösungsmittel zum Einsatz kommen, müssen sie genannt werden.

Wichtig: Die potenziell allergenen Zutaten sind in der Zutatenliste aufgeführt, es gibt aber keinen zusätzlichen Hinweis.

Außerdem ist kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben. Personen, die kein Gluten essen dürfen, müssen deshalb alle glutenhaltigen Getreidearten kennen, denn in der Zutatenliste steht beispielsweise nur „Kamut“ oder „Dinkel“.

Wer Laktose nicht verträgt, muss auch auf Begriffe wie Milch und Molke achten.

Geht aus der Verkehrsbezeichnung hervor, dass ein bestimmtes Allergen enthalten ist, so kann die Nennung in der Zutatenliste entfallen. Bei der Bezeichnung „Frischkäsezubereitung“ ist beispielsweise klar, dass Milch verarbeitet wurde.